Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
Die SPFH soll durch eine intensive Betreuung und Begleitung die Familie unterstützen. Sie kann bei Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, bei der Lösung von Konflikten und Krisen sowie beim Kontakt mit Behörden geleistet werden.
Die Hilfe wird meist in der Wohnung der Familie durchgeführt. Sie soll eine spürbare, praktische Lebenshilfe sein und erfordert die aktive Mitarbeit aller Familienmitglieder. Die ganze Familie soll durch die Unterstützung die Potenziale zur Selbsthilfe entwickeln.
Außerdem kann die Familie neue Ressourcen bei der Lösung von Alltagsproblemen und Krisen mobilisieren, was zur Entlastung beiträgt. In der Regel ist die sozialpädagogische Familienhilfe auf längere Zeit angelegt.
Gesetzliche Grundlage: § 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe - in Verbindung mit § 8a SGB VIII, § 27 SGB VIII Voraussetzung einer erzieherischen Hilfe, § 36 SGB VIII Hilfeplanung, § 61 ff. SGB VIII, § 72 SGB VIII und § 72a SGB VIII
Der Erziehungsbeistand
Der Erziehungsbeistand ist eine ambulante Hilfeform, welche mit Angebotscharakter Kinder und Jugendliche (EBS) bzw. junge Volljährige (EBV) zu einer selbstverantwortlichen Lebensführung befähigen soll.
Dabei wird ihnen unter Einbeziehung ihrer Lebenswelt Hilfe bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen und Beziehungsstörungen sowie alltagspraktische Unterstützung gewährt.
Die Eltern des Kindes/Jugendlichen sollen dabei ebenso in ihrer Erziehungsfähigkeit gestärkt werden.
Gesetzliche Grundlage: § 30 SGB VIII Erziehungsbeistand - in Verbindung mit § 8a SGB VIII, § 27 SGB VIII Voraussetzung einer erzieherischen Hilfe, § 36 SGB VIII Hilfeplanung, § 41 SGB VIII für junge Volljährige (EBV), § 61 ff. SGB VIII, § 72 SGB VIII und § 72a SGB VIII
Einzelfallhilfen
Einzelfallhilfe ist neben sozialer Gruppenarbeit und Gemeinwesenarbeit eine der drei grundlegenden sozialpädagogischen Interventionsformen zur Lösung psychischer, materieller, gesundheitlicher oder sozialer Probleme. Ihre spezifischen Strategien zur Bewältigung dieser Probleme setzen dabei vornehmlich am Klienten an.
Einzelfallhilfe kommt in unterschiedlichen Handlungsfeldern der sozialen Arbeit zur Anwendung - zum Beispiel:
Grüne Straße 1 - 01917 Kamenz
Tel.: 035 78 / 3 669 662 - Fax: 035 78 / 3 669 527
ahe@abakus.social
Sozialpädagogin B.A.
Leitung Ambulante Hilfen zur Erziehung
Mail: ...@abakus.social
Tel.: 0155 / 61 74 40 64
Sozialpädagogin B.A.
Mitarbeiterin
Mail: a.bergmann@abakus.social
Tel.: 0155 / 61 74 36 55
Sozialpädagogin B.A.
Mitarbeiterin
Mail: m.hinstorff@abakus.social
Tel.: 0155 / 61 74 39 61